Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

a) Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen. Die Gültigkeit dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird, soweit sie anwendbar sind, nicht eingeschränkt.

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend
für den Vertragsinhalt. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden sind wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

c) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Mengen, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und allgemeinen Drucksachen sind nach bestem Wissen erstellt. Sie sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Lieferung

a) Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht bindend. 

b) Wir sind zu Teillieferungen ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen und schriftlichen Zustimmung.

c) Die Haftung für Schäden aus Pflichtverletzung wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und für Kardinalpflichten des Verkäufers. Die Haftung wird begrenzt auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art dem Käufer unmittelbar entstehenden Schaden. Die Haftung für Schäden, die auf Verzug und/oder Unmöglichkeit der Vorlieferanten beruhen, wird ausgeschlossen. Im Falle des Lieferverzugs ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer zunächst eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.

d) Konstruktions-, Form- oder Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Änderungen zum Zwecke des technischen Fortschrittes sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.

e) Bei Lieferungen, berechnen wir eine Versandpauschale.

f) Lieferungen zum Test sind nur innerhalb der im Lieferschein ausgewiesenen Fristen unentgeltlich. Nach Ablauf der Frist behält sich der Verkäufer vor, pro Kalendertag eine Leihgebühr von 0,25 % des Listenverkaufspreises zu berechnen.

g) Höhere Gewalt und andere von Verkäufer nicht zu vertretende Ausnahmesituationen, wie z. B. Streiks, verlängernd die Lieferfristen entsprechend und befreien den Verkäufer bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Dasselbe gilt im Fall von, vom Kunden, geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistung.

III. Versand

a) Lieferung und Versand der Waren erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers; alle anfallenden Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. Auch bei Vereinbarungen von frachtfreier Lieferung trägt der Käufer die Gefahr für Beschädigung und/oder Verlust der gelieferten Sendung nach Verlassen des Lieferbetriebes. Ist die Ware vom Käufer selbst abzuholen, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung der Lieferung auf denselben über.

b) Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.

c) Von uns für den Versand verwendete Umverpackungen unterliegen der Verpackungsverordnung. Wir nehmen nur frei eingesendete Umverpackungen zurück. Jegliche Rechnungskürzung zur Deckung beim Käufer entstehender anteiliger Recyclingkosten ist ausgeschlossen.

IV. Zahlung

a) Unsere Preise gelten grundsätzlich, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, ab Sitz des Lieferbetriebes, ausschließlich Mehrwertsteuer/Versicherung/Fracht/ Zoll.

b) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Versanddatum ohne jeden Abzug zu leisten. Service-Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, zahlbar.

c) Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.

d) Der Verkäufer kann die Zahlung vor Lieferung oder eine Bankbürgschaft verlangen.

e) Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung ein. Bei verspäteter Zahlung werden, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den Gegenwert verfügen kann. Vor Bezahlung sämtlicher vorangegangener Lieferungen sind wir zu weiteren Warenlieferungen nicht verpflichtet. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen sind nicht erlaubt, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig oder entscheidungsreif.

f) Gehen über den Käufer nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte ein, die eine wesentliche Verschlechterung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Konkurs-, Vergleichs-, Vertragshilfeverfahren,
sowie Leistung der eidesstattlichen Versicherung) erkennen lassen, so kann der Verkäufer entweder Vorauszahlungen in bar verlangen, oder ganz vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung
bedarf. Im letzteren Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz.

V. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher, Forderungen gegen den Käufer. Vorher sind Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassen im Tauschweg nicht gestattet. Von dritter Stelle vorgenommene Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen des Rechts des Verkäufers sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Lieferer ohne Inanspruchnahme des Gerichts die Ware zurücknehmen. Zu diesem Zweck ist ihm oder seinem Beauftragten jederzeit gestattet, die Räume des Käufers zu betreten, in denen sich die Ware befindet.

VI. Gewährleistung

a) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihm angebotene oder gelieferte Ware für die vom
Besteller in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist.

b) Der Verkäufer übernimmt für die von ihm gelieferte Ware für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrenübergang eine Gewährleistungspflicht nur insoweit, als ihm gegenüber seinen Lieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen. Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind Glasbruchschäden und Verbrauchsmaterialien.

c) Ansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten nach Gefahrenübergang. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel nach der Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

d) Nimmt der Käufer die Ware trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem in
den Ziffern c-h beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme schriftlich vorbehält.

e) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt – soweit dies nach den Umständen tunlich ist – zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesem dem Verkäufer unverzüglich binnen 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort gerügt werden.

f) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht, Ersatzlieferung oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Alle weiteren Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, seiner Gewährleistungspflicht dadurch nachzukommen, dass er seine Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Lieferanten an den Käufer abtritt.

g) Mängel an Teillieferungen berechtigen in keinem Fall zur Annullierung des Gesamtauftrages.

h) Weitergehende Ansprüche aus Garantieleistungen oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

VII. Entsorgung von Altgeräten

a) Gelieferte Analysengeräte, die §10AbsElektroG unterliegen, werden auf Kosten des Käufers nach Nutzungsbeendigung zurückgenommen und nach den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.

b) Unterlässt der Käufer, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich auf die Übernahme der Entsorgungsplicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und den gesetzlichen Vorschriften nach zu entsorgen.

VIII. Schlussbestimmung

a) Etwa anfallende Gebühren für Urkunden usw. gehen zulasten des Auftraggebers.

b) Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen gilt Düsseldorf als vereinbart; dies gilt auch für Wechselprotest sowie für den Zeitraum des Mahnverfahrens.

c) Es gilt deutsches Recht.

Termine 2024

24. April 2024: LAB-SUPPLY im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
15. Mai 2024: LAB-SUPPLY im Austria Center Vienna
18. Juni 2024: LAB-SUPPLY im Estrel Convention Center in Berlin
04. September 2024: LAB-SUPPLY im Congress Innsbruck
10. – 11. September 2024: 6. Mülheimer Wasseranalytisches Seminar
18. September 2024: LAB-SUPPLY im Internationalen Congress Center in Dresden
24. -27. September 2024: World of Industry, Technology & Science in Jaarbeurs – Utrecht
08. Oktober 2024: LAB-SUPPLY  im Terrassensaal im Forum Leverkusen
23. Oktober 2024: LAB-SUPPLY in der Messe Freiburg
14. November 2024: LAB-SUPPLY in der MesseHalle Hamburg-Schnelsen